- Mittelstandspolitik
- 1. Begriff: (Wirtschafts-)Politische Maßnahmen zu Gunsten mittelständischer Unternehmen verwandt (Unterstützung des ⇡ Mittelstands).- 2. Ziele: a) Bestandspflege: Erhaltung mittelständischer Strukturen z.B. durch Schutz vor Verdrängungskonkurrenz der Großunternehmen.- b) Ausgleich unternehmensgrößenbedingter Wettbewerbsnachteile: Die Marktposition kleiner und mittlerer Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager ist aufgrund ihres geringen wirtschaftlichen Gewichts schwach im Vergleich zur Marktposition großer Unternehmen.- c) Schaffung günstiger Bedingungen für ein kontinuierliches Nachwachsen kleiner Unternehmen (Erneuerung des Unternehmensbestandes).- 3. Instrumente: a) Wettbewerbs- und ordnungspolitische I., die die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen verbessern: Die Instrumente der ⇡ Wettbewerbspolitik, v.a. Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrollen und Schutz vor unlauterem Wettbewerb, können auch für Ziele der M. eingesetzt werden. Differenzierte Systeme der ⇡ Unternehmensbesteuerung zur systematischen steuerlichen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (in der Bundesrepublik Deutschland nur ansatzweise im Rahmen der ⇡ Gewerbesteuer). Ausnahmebestimmungen oder vereinfachte Verfahren bei Regulierungstatbeständen (z.B. Vorschriften der Gewerbeordnung, Erleichterungen beim Vollzug von Umweltschutzauflagen).- b) Spezifische Fördermaßnahmen zur Erleichterung unternehmerischer Entscheidungs- und Anpassungsprozesse: ⇡ Mittelstandsförderung.- c) Fördermaßnahmen zu Gunsten des unternehmerischen Nachwuchses: ⇡ Existenzgründungsförderung.
Lexikon der Economics. 2013.